Auf die Ergänzungsfrage des Vorsitzenden "Ja, Sie müssen sich nicht herausreden. Passen also die Beschwerden, die Herr X. Ihnen geschildert hat, in Ihre jahrzehntelange Erfahrung als Arzt?" habe der Experte geantwortet "Sie haben es viel besser formuliert als ich, ja". Die Frage, ob man das so sagen könne, habe der Experte bejaht (OG Prot. S. 108). Es frage sich, so der Beschwerdeführer weiter, welche Beschwerde er vorgetragen habe, auf die sich die Frage des Vorsitzenden bezogen habe. Der Experte habe in seinem Gutachten (OG act. 487 S. 22 und 24) seine Schwindelangaben notiert.