Die Formulierung "Die Halswir- belsäule-Beweglichkeit war wegen Sperren passiv nicht beurteilbar", erläutere der Experte damit, dass der Patient durch Blockieren der Kopfbewegung weitere Bewegungen durch den Arzt verhindere. Damit sei die Beweglichkeit als solche, und insbesondere die passive Beweglichkeit, nicht beurteilbar. Es beweise also nicht, dass eine objektive Einschränkung der Beweglichkeit da ist, es beweise nur, dass der Patient Schmerzen habe oder sich Schmerzen anbahnten. Das sei nicht beurteilbar (KG act 2. S. 31). - 48 -