9.5. a) Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, der Experte habe den unbestrittenen Befund einer Streckhaltung der HWS in willkürlicher und widersprüchlicher Weise relativiert. Zunächst bemühe der Experte Statistiken, ohne allerdings deren Quelle anzugeben. Der Experte habe dem Gericht eine eigene Publikation von 1974 eingereicht, welche als OG act. 514 zu den Akten genommen worden sei (OG Prot. S. 128). Der Beschwerdeführer habe diese aber bereits als BG act. 45/43 eingereicht.