c) Zunächst ist festzuhalten, dass die Vorinstanz dem Beschwerdeführer vorwirft, sich nicht mit den Darlegungen des Experten auseinandergesetzt zu haben, die Verzögerung der Leitgeschwindigkeit könne verschiedene Ursachen haben und eine sauber gemessene, objektivierte, verzögerte motorische Leitgeschwindigkeit könne ein objektiver Befund sein. Insoweit geht die Rüge an den Erwägungen der Vorinstanz vorbei.