Das seien Details, die vielleicht nicht sehr viel ausmachten, aber dort, wo Grenzwerte vorhanden seien, wichtig sein könnten. Eine sauber gemessene, objektivierte oder verzögerte motorische Leitgeschwindigkeit sei für den Experten aber ein objektiver Befund. Der Beschwerdeführer lege Wert auf diese letzte Feststellung (OG act. 525 S. 17), setze sich aber nicht auseinander mit der Darlegung des Experten, dass die Verzögerung der Leitgeschwindigkeit verschiedene Ursachen haben könne (KG act. 2 S. 30 f. lit. f).