9.4. a) Im Hinblick auf das Taubheitsgefühl in den Händen und Füssen und die verzögerte Nervenleitgeschwindigkeit bringt der Beschwerdeführer zunächst vor, die Vorinstanz behandle diese beiden Symptome getrennt. Diese gehörten aber zusammen, weil auch der Experte das Taubheitsgefühl entweder auf eine Polyneuropathie oder auf eine Reizung eines einzelnen Nerven an einer Stelle (lokal) zurückführe (unter Hinweis auf OG act. 525 S. 16 f. Ziff. 6). Nach der Terminologie des Experten sei eine sauber gemessene, objektive oder verzögerte motorische Leitgeschwindigkeit ein objektiver Befund beim Beschwerdeführer. Prof. D. habe bei ihm in der Tat eine Polyneuropathie vermutet.