b) Die Vorinstanz führt zunächst aus, wenn man bei einem erwachsenen Gesunden die Fusssohle bestreiche, und zwar am äusseren Rand von hinten nach vorne Richtung kleine Zehe, dann werde entweder nichts passieren, das nenne man "stumme Sohle", oder, wesentlich häufiger, werden die Zehen, vor allem die Grosszehe, nach unten gebeugt. Sei jemand hingegen nicht gesund und sei bei ihm die sogenannte Pyramidenbahn, d.h. die motorische Kommandobahn, die vom Gehirn ins Rückenmark hinuntergehe, geschädigt, dann werde beim Bestreichen der Fusssohle die Grosszehen nach oben, nach hinten also, gebeugt. Das sei ein sogenannter Babinski-Reflex.