9.3. a) Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, Dr. O. habe bei ihm stumme Sohle befunden. Der Experte habe weder diesen Befund noch die Erhebung durch Dr. O. in Frage gestellt. Wie der Blickrichtungsnystagmus sei auch dieser Befund für ihn weich. Er relativiere die Wertigkeit dieser Befunde und zitiere Dr. O. aktenwidrig (unter Hinweis auf OG act. 500 S. 36 f. lit. c). In seinen mündlichen Aussagen bemühe er Statistiken, ohne allerdings zu sagen, dass der Beschwerdeführer zu dieser Minderheit gehöre (unter Hinweis auf OG act. 525 S. 15 f. Ziff. 5). Die Vorinstanz habe sich mit der von ihm geäusserten Kritik nicht auseinander gesetzt (KG act. 1 S. 43 lit. bb).