b) Die Vorinstanz legt zunächst die Ausführungen des Experten M. betreffend Definition des Nystagmus als eine rhythmische, ruckartige Bewegung der Augen, in der Regel beider Augen synchron, und dessen Verursachung durch eine Störung im Vestibularapparat dar (vgl. im Einzelnen KG act. 2 S. 27). Sie macht sodann Ausführungen zu weiteren Mechanismen, die zu einem Nystagmus führen können.