der objektiven Befunde der Vor-Experten nicht übernommen, sodass das Konjunktive in der Sprachregelung des Experten und die theoretisch denkbaren Fehler in der Befunderhebung der Vor-Experten negiert würden. Im Ergebnis sage der Experte, die früher erhobenen objektiven Befunde könnten fehlerhaft erhoben worden sein. Die Vorinstanz folgere daraus, dass es keine objektiven Befunde gebe.