Der fragliche Polizeirapport vom 29. Juli 1984 wurde von Hubert K. verfasst (BG act. 120/1). Wie aus dem Begleitschreiben vom 24. Juli 1984 hervorgeht, stellte derselbe Polizeibeamte dem Beschwerdeführer das „Formular Strafantrag“ zu (BG act. 22/34). Der Beschwerdeführer füllte am 25. Juli 1984 die „Erklärung betreffend Strafantrag“ aus und bestätigte darin, auf das Recht aufmerksam ge- - 29 -