Eine so hohe Geschwindigkeit würde eine Verletzung der Halswirbelsäule mit den vom Beschwerdeführer geschilderten Beschwerde plausibel erscheinen lassen. In der persönlichen Befragung habe der Beschwerdeführer schon unmittelbar nach dem Unfall Schmerzen im Genick verspürt, es sei ihm schwindlig geworden und er habe beinahe erbrechen müssen; das habe er dem Polizisten gesagt (BG Prot. S. 15 f.). Gegenüber dem Arzt Dr. O. habe er angegebenen, er habe unmittelbar nach dem Unfall "sehr schwere Hinterkopfschmerzen" verspürt, "verbunden mit mehrmals erbrechen" (BG act. 4/20).