und Unvoreingenommenheit beeinträchtigt worden. Ohne Erwähnung seiner Glaubwürdigkeit hätte davon ausgegangen werden können, der Experte sei noch neutral. Andererseits habe der Experte zu allen medizinischen Fragen aus allen Fachgebieten Stellung genommen: er habe nicht nur zu neurologischen und allenfalls neuropsychologischen Befunden Stellung nehmen müssen (ohne allerdings eine eigene neuropsychologische Untersuchung durchzuführen, wozu er auch nicht der Lage gewesen wäre), sondern auch zu rheumatologischen, radiologischen, psychiatrischen und orthopädischen Berichten seinen Kommentar gegeben.