Diesem Antrag sei nicht stattgegeben worden. Stattdessen habe der Referent auf die bestrittenen Behauptungen der Beschwerdegegnerin abgestellt, wonach die Ärzte nur auf die Aussagen des Beschwerdeführers abgestellt hätten. Dadurch habe die Vorinstanz auch die Grundsätze der Verhandlungsmaxime verletzt (KG act. 1 S. 19 ff.).