Das sei eine aktenwidrige Interpretation der medizinischen Berichte. Die Experten Dres. 1, 2, 3 und 4 hätten objektive Befunde erhoben, wie Blickrichtungsnystagmus, stumme Sohle, stumme Bauchhautreflexe, reduzierte Nervenleitgeschwindigkeit und Einschränkung der Beweglichkeit durch die Funktionsröntgenaufnahmen. Er habe in seiner erwähnten Eingabe die Einvernahme dieser Ärzte als Zeugen zum Thema, ob sie tatsächlich auf die Aussagen des Beschwerdeführers abgestellt hätten, verlangt. Diesem Antrag sei nicht stattgegeben worden.