Soweit der Beschwerdeführer die Aussage der Zeugin Gr., er habe den Kaninchenstall persönlich gebaut, bestreitet, ergibt sich aus der Aussage des Zeugen Frunz, dass dieser im Juli 1984 für den Beschwerdeführer Kleintierställe errichtet hat (OG act. 380 B S. 2 f.). Indes hat die Vorinstanz auf die monierte Aussage der Zeugin nicht abgestellt, zudem führte die Zeugin aus, sie wisse nicht, in welchem Jahr der Beschwerdeführer den Kaninchenstall aufgebaut bzw. wieder abgebaut habe (OG Prot. S. 62 f.). Der Beschwerdeführer bestreitet sodann die Richtigkeit der Aussage, er habe nach dem Unfall Heu- und Strohballen zu den Kaninchenställen getragen.