Auf die Frage, ob er gejätet habe, führte sie aus, sie wisse nicht, was er genau gemacht habe (OG Prot. S. 43 f.). Schwerer wiegt demgegenüber der Einwand des Beschwerdeführers, die Zeugin habe auf die Frage seines Rechtsvertreters, was sie unter behindert verstehe, geantwortet, dass er hinke oder sich nicht so gut bewege (OG Prot. S. 44). Dies relativiert die Aussage der Zeugin, sie habe nicht den Eindruck, der Beschwerdeführer sei körperlich behindert, erheblich.