Der Zeuge F. habe bestätigt, dass der Stall von ihm aufgebaut worden sei (OG act. 380 B). Abgebaut worden sei er von Herrn W. Auch die Beobachtung, er habe Heu- bzw. Strohballen getragen, sei falsch, weil dies auch Herr Wiesendanger getan habe (der Beschwerdeführer reicht diesbezüglich eine schriftliche Erklärung von Herrn W. ein; KG act. 3).