Damit sei auch klargestellt, dass Laien unter Krankheit oder Behinderung die sichtbaren, optisch wahrnehmbaren Gesundheitsstörungen verstünden. Es würde ja kein Arzt auf die Idee kommen, ein inneres krankhaftes Geschehen (z.B. einen Leberkrebs) über die Beobachtungen der Nachbarn zu diagnostizieren. Nehme man die Aussage der Zeugin N. als Massstab für die Erkennbarkeit von Beeinträchtigungen eines Menschen für Laien, so werde auch die Antwort von Frau Gr. verständlich, welche beobachtet haben soll, wie er Heu- und Strohballen für die Kaninchen die Treppe hinaufgetragen haben soll.