a) Zunächst bringt er wiederum vor, es werde suggeriert, dass er ein gebrechlicher, des Gehens und Stehens unfähiger Mann sein müsse, was die Nachbarn hätten merken müssen. Seine Beschreibungen gegenüber Dr. G. könnten auch von den Nachbarn nicht wahrgenommen werden. Den Aussagen der Nachbarn, vor allem der Nachbarin Elisabeth B., lasse sich nicht entnehmen, er habe schwere Gartenarbeiten verrichtet. Seine vermutete Beteiligung am Mauerbau (vor dem Unfall) habe durch die Zeugen nicht bestätigt werden können. Umgekehrt habe er nachweisen können, dass alle diese Arbeiten, inkl. des berühmten Kaninchenstalls, durch Drittpersonen erledigt worden seien.