Damit lasse sich nur schwer in Übereinstimmung bringen, dass ihn die Zeuginnen vor und nach dem Unfall gleich beobachtet und keine Veränderung wahrgenommen hätten (und darin liege ein wesentlicher Unterschied zum Privatdetektiv und Zeugen Huwiler, welcher den Beschwerdeführer nur kurze Zeit beobachtet und vorher nicht gekannt hätte). Äpfel pflücken, den Garten bewässern, Rasen mähen seien nicht besonders schwere Arbeiten, aber eine Person mit den vom Beschwerdeführer geschilderten Beschwerden würde sie wohl anders ausführen als ein vollkommen gesunder und starker Mann, als den sich der Beschwerdeführer gegenüber dem Gutachter G. für die Zeit vor dem Unfall geschildert habe.