Deshalb sei auf den Mietzins gemäss Mietvertrag mit der M. AG zurückzugreifen. Nachdem der Bruttomietzins für die Wohnung und den Einstellplatz Fr. 7'400.-- betrage, rechtfertige sich die Annahme eines Verfahrensstreitwerts von rund Fr. 373'340.-- (Bruttomietzins für die Zeit zwischen dem Eingang des Ausweisungsbegehrens [17. Januar 2003] und dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin [31. März 2007]).