c) Gegen die Ausweisungsverfügungen erhoben sowohl der Beschwerdeführer als auch die M. AG rechtzeitig Rekurs (OG act. 1 = KG act. 3/3 und OG Proz.-Nr. NL030045 act. 1), wobei Ersterer die Aufhebung des audienzrichterlichen Entscheids und die vollumfängliche Abweisung des klägerischen Begehrens beantragte. Nachdem die M. AG am 6. Mai 2003 in dem sie betreffenden Rekursverfahren einen vier Tage zuvor zwischen ihr, dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin geschlossenen Vergleich eingereicht hatte (OG Proz.-Nr. NL030045 act.