Zahlungsvorschlag gewehrt (KG act. 2 S. 20 Ziff. 28). Es sei im Übrigen angemerkt, dass der Beschwerdeführer mit seiner Argumentation, wonach den Beschwerdegegnern 1-3 der Beweis gemäss Beweissatz III.2 ("dass der Kläger die Kündigung anlässlich der Besprechung vom 13. März 1998 vorbehaltlos akzeptierte", BG Prot. S. 11) nicht gelungen sei, verkennt, dass ihm für die gegenteilige Behauptung der Hauptbeweis auferlegt worden war (siehe Beweissatz I.8 ["dass er nicht bereit war, die Kündigung der Zusammenarbeitsvereinbarung durch die Beklagten zu akzeptieren und anlässlich der Besprechung vom 13. März 1998 gegen die Kündigung der Beklagten protestierte"], BG Prot. S. 10).