7.2 Die Frage, ob die Entgegennahme der Rückzahlung einen Schluss auf die Rechtsnatur der Vereinbarung zulässt, stellt eine solche des Bundesrechts dar, welche im vorliegenden Nichtigkeitsverfahren gemäss § 285 ZPO nicht zu prüfen ist. Zudem übersieht der Beschwerdeführer, dass die Vorinstanz auch ohne die Berücksichtigung dieses Umstandes (Entgegennahme der Rückzahlung) bereits zum Schluss gekommen war, es bestehe kein Gesellschaftsverhältnis (siehe KG act. 2 S. 20 Ziff. 26 und 27). Somit wäre auf diese Rüge mangels Erheblichkeit ohnehin nicht einzutreten (vgl. dazu die Ausführungen unter Ziff. II.2.2 vorstehend).