Er habe in seiner Berufungsantwort auf S. 17 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht nur seine Unterschrift, sondern auch diejenige des Beschwerdegegners 3 auf den Heimverträgen fehle, und zwar nur deshalb, weil die Beschwerdegegner 1 und 2 einmal mehr eigenmächtig gehandelt hätten. Bei eigenmächtigem Handeln auf ein Desinteresse zu schliessen, sei wiederum eine aktenwidrige bzw. willkürliche Annah- - 18 -