e) Es sei daran zu erinnern, dass die Vereinbarung vom Beschwerdegegner 3 formuliert worden sei. Wenn in Ziff. 3.5 derselben von der Beteiligung am Resultat die Rede sei, könne aus dem "Resultat" keineswegs nur auf eine Gewinnbeteiligung geschlossen werden (KG act. 1 S. 12 Ziff. 9).