keitsbeschwerde (§ 285 ZPO) nicht einzutreten. Im Übrigen hielt die Vorinstanz zwar fest, dass die Sanierung der überschuldeten Einzelfirma der Beschwerdegegnerin 1 der einzige bzw. vordergründige Vertragszweck gewesen sei (siehe KG act. 2 S. 11 Ziff. 12 bzw. S. 19 Ziff. 25), - 12 -