nicht nur die Tochter der Beschwerdegegnerin 1, sondern überdies wenige Tage vor der Einvernahme vom Beschwerdegegner 3 instruiert worden sei. Im Weiteren habe diese ihr eminentes Interesse am Prozessausgang mit der Aussage, wonach sie "in diese ganze Sache ja schliesslich auch involviert sei", dokumentiert (KG act. 1 S. 4/5 Ziff. 3, mit Verweis auf OG Prot. S. 43). Die Erstinstanz habe - 11 -