2.1 Der Beschwerdeführer macht zunächst geltend, die Ansicht der Vorinstanz, wonach der Abschluss der Vereinbarung und des Darlehensvertrages ausschliesslich die prekäre finanzielle Lage der Beschwerdegegner 1 und 2 hätte verbessern bzw. den drohenden finanziellen Zusammenbruch des Einzelunternehmens der Beschwerdegegnerin 1 hätte verhindern sollen, sei falsch bzw. aktenwidrig und willkürlich (KG act. 1 S. 3 und 5 Ziff. 3). In diesem Zusammenhang bringt er Folgendes vor: