4. Die vorliegende Eingabe (KG act. 1) vermag den eben skizzierten, zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen auch von einer rechtsunkundigen Partei zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen an die Begründung einer Nichtigkeitsbeschwerde in keiner Weise zu genügen: Einerseits werden darin keine Rechtsmittelanträge gestellt, und auch konkrete Hinweise auf bestimmte Stellen in den vorinstanzlichen Akten oder im angefochtenen Entscheid fehlen vollends. Andererseits lassen die Ausführungen in der Beschwerdeschrift auch in inhaltlicher Hinsicht jedwelche Bezugnahme auf die entscheidrelevanten Erwägungen der Vorinstanz vermissen; von einer eigentlichen Auseinandersetzung mit der von