Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Beschluss der II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 02. März 2005 (NL050005/U) Das Gericht hat in Erwägung gezogen: 1.a) Am 18./19. Dezember 1998 unterzeichneten der Beschwerdeführer 2 (Ausweisungsbeklagter und Rekurrent 2) als Mieter und der Beschwerdegegner - 2 -