5.2 a) Den Akten ist zu entnehmen, dass gegen den Beschwerdeführer - wie auch gegen die (Mit-)Angeklagten L., C. und X. - ursprünglich wegen Verdachts der (qualifizierten) Geldwäscherei ermittelt wurde. Unter diesem Titel wurde der Beschwerdeführer am 27. September 1996 verhaftet (vgl. dazu BG act. HD l/E 1.2/1-2) bzw. wurde der Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft gestellt (BG act. HD l/E 1.2/5). In der Folge befand sich der Beschwerdeführer bis am 20. Oktober 1997 in Untersuchungshaft (BG act. HD l/E 1/2.2/113).