Trechsel, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Kurzkommentar, 2. A., Zürich 1997, N 15 zu Art. 69 StGB; ferner Schubarth, Anrechnung der Untersuchungshaft auf eine ausgesprochene Strafe oder Entschädigung für ungerechtfertigte Untersuchungshaft?, ZStr 116 [1998] 112 f.). Dieser Ansicht folgend, könnte die Anrechnung der Untersuchungshaft fehlerfrei erfolgen, obwohl ein Entschädigungs- bzw. Genugtuungsanspruch nach kantonalem Recht gleichwohl bestünde, sei es, dass die Untersuchungshaft auf eine bedingt ausgesprochene Strafe angerechnet würde (was nach Art.