14) In der Klageschrift (act. 1 Rz. 16) berichtete die Klägerin von Anrufen "erboster Vertriebsabnehmer", welche auf den Preis für die Geräte bei der Beklagten (CHF 79) hingewiesen hätten, währenddem das Produkt "sonst für CHF 199.00 auf dem Markt erhältlich sei".