marke für nichtig erklären lassen, so entfiele das Klagefundament. Duldet D._____ LLC bewusst die Markeneintragung durch C._____, so läge eine einvernehmliche Vertriebsorganisation vor, welche selbst nach klägerischer Darstellung die Zulässigkeit des Parallelimportes nach sich ziehen würde. Es verbleibt die Unkenntnis seitens D._____ LLC. Das stellt aber keine Sachverhalt dar, welcher ein anderes Ergebnis vernünftig begründen liesse. Es bleibt beim Grundsatz, dass der Parallelimporteur auf das bessere Recht (einschliesslich des Weiterbenutzungsrechtes) desjenigen, von welchem das durch ihn vertriebene Produkt stammt, vertrauen darf. Dieses bessere Recht liegt bei der D.___