der Klagemarke. Deren Inhaber, C._____, stellte sich im Jahre 2006 in der Schweiz als europaweiter Vertriebsleiter für Waveboards vor (act. 19/44). Als C._____ die Klagemarke im März 2010 eintragen liess, damals führte er noch das nicht eingetragen Einzelunternehmen "D._____ Europe" (act. 3/3), musste er von diesen Fakten wissen, jedenfalls spricht die Vermutung dafür. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die D._____ LLC offenbar sehr markenbewusst agiert, ist doch bei den auf den eingereichten Produkten angebrachten Zeichen "D._____" und "… " ein deutlicher Hinweis auf die Geschütztheit anbracht, nämlich durch das bekannte ® für registered trademark.