__ …" gemäss Beilagen 12 und 13, abbilden zuhanden des Gerichts zu beschlagnahmen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten der Beklagten. 4. Auf die Anordnung einer Sicherheitsleistung durch die Klägerin sei zu verzichten." -3- Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1) Die Klägerin hat ihr Rechtsbegehren mit der Replik (act. 15) eingeschränkt. Es wird in der Folge nur noch dieses Begehren behandelt.