Verkaufsunterlagen insbesondere auch Werbung im Internet auf der Website www.B._____.ch, für Spiel- und Sportgeräte, welche die Bezeichnung gemäss der schweizerischen Markeneintragung Nr. … (…) oder verwechselbar ähnliche Zeichen verwenden, herzustellen, aufzuschalten, zu Werbezwecken zu benutzen, oder sonst wie zu verteilen oder in den Verkehr zu bringen. 2. Es seien sämtliche sich noch im Besitze der Beklagten befindlichen Spiel- und Sportgeräte, welche durch die schweizerischen Markeneintragung Nr. … (…) oder verwechselbar ähnliche Zeichen gekennzeichnet sind, insbesondere das Spielgerät "D._____ …"