1. Es sei der Beklagten unter Androhung der Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB vorsorglich zu verbieten: - unter der Bezeichnung gemäss Markeneintragung im schweizerischen Markenregister Nr. … (…) oder verwechselbar ähnlichen Zeichen Spiel- und Sportgeräte, insbesondere das Spielgerät "D._____ …" gemäss Beilagen 12 und 13, in die Schweiz einzuführen, in der Schweiz herzustellen, anzubieten, zu bewerben, zu verkaufen, zu vertreiben oder sonst wie zu verteilen oder in den Verkehr zu bringen; - Verpackungen, Bedienungsanleitungen sowie Werbe- und