Rechtsbegehren: (Replik, act. 15) "1. Es sei der Beklagten unter Androhung der Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB vorsorglich zu verbieten: - unter der Bezeichnung gemäss Markeneintragung im schweizerischen Markenregister Nr. … (…) oder verwechselbar ähnlichen Zeichen Spiel- und Sportgeräte, insbesondere das Spielgerät "D._____ …"