961 ZGB, schliesslich definitiv im Grundbuch einzutragen; 2. Es sei zufolge zeitlicher Dringlichkeit ohne Anhörung der Beklagten in einer superprovisorischen Verfügung das Grundbuchamt D._____ anzuweisen, das in Ziff. 1. hievor beantragte Bauhandwerkerpfandrecht sofort vorläufig im Grundbuch einzutragen; 3. Der Klägerin sei nach Bestätigung der vorläufigen Eintragung Frist anzusetzen, um Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Ziff. 1. hievor einzureichen. alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten."