1. Das gegen den Gutachter gerichtete Ausstandsbegehren des Beklagten wird abgewiesen. 2. Das Gesuch des Beklagten, es seien dem Gutachter Erläuterungs- bzw. Ergänzungsfragen zu stellen, wird abgewiesen. 3. Das Verfahren wird abgeschrieben. 4. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 13'000. 5. Die Gerichtsgebühr wird den Klägerinnen einerseits - diesbezüglich unter solidarischer Haftung - und dem Beklagten andererseits je zur Hälfte auferlegt. Vorbehalten bleibt eine andere Verteilung als Ergebnis eines allfälligen Hauptprozesses.