Der Beklagte stellte folgende Erläuterungs- bzw. Ergänzungsfragen (act. 26 S. 20): "Wieso erachtet der Gutachter eine Berechnung auf der Anzahl nicht passender Elemente und Fugen als sachgerecht? Sind für die Feststellung des Zeitrahmens, welcher für die Sanierungsarbeiten benötigt wird, anstelle der Anzahl Elemente nicht vielmehr die angeblich fehlerhaften Laufmeter entscheidend?"