Die Frage hatte gelautet (act. 21 S. 15): "Innerhalb welchen Zeitraums können die Nachbesserungen an den bereits versetzten Betonfertigteilen durchgeführt werden?" Der Gutachter legte dar, bei 105 nachzubearbeitenden Elementen und einem geschätzten Aufwand von dreiviertel Manntagen pro Element ergebe sich ein gesamter Aufwand von etwa 79 Manntagen. Der Beklagte kritisierte an dieser Schätzung, es sei ein entscheidender Unterschied, ob zum Beispiel bei einem Element der Deckel nur an einer Stelle von zehn Zentimetern nicht passe oder ob dies auf einer Länge von über zwei Metern der Fall sei. Folglich müsse die Anzahl der Laufmeter angegeben werden.