Die Frage an den Experten hatte gelautet (act. 21 S. 15): "Ist die Rohrmuffe an den Rohren der Firma H._____, die in die bereits versetzten Betonfertigteile eingebaut wurde und die noch vor Ort auf dem Werksgelände des Beklagten lagert, rechtwinklig abgeschnitten?" In der Verhandlung vom 11. April 2012 (Prot.S. 10) hatten die Klägerinnen vorgetragen, es hätte noch unversetzte Betonelemente in J._____. Der Gutachter erklärte daraufhin, er werde diese zuerst begutachten. - 25 -