Wenn nach der Montage Versätze zu konstatieren sind, kann dies nicht auf das Fundament zurückgeführt werden. Was die zweite Frage anbelangt, hatte der Gutachter festgehalten, die Überprüfung der Rohrmuffen in den versetzten Betonfertigteilen sei nicht mehr möglich, - 24 - da die Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der Kabelschutzrohre nicht mehr gegeben sei (act. 21 S. 15). Weiterungen können unterbleiben. 7.13 "Zu 12.2 Fragebeantwortung des Beklagten - Frage e)" Fundament