Würdigung: Der Gutachter hatte nicht auf die Norm DIN 18202 verwiesen und deren Anwendbarkeit postuliert. Er hatte vielmehr festgehalten (act. 21 S. 13), die Norm DIN 1045 enthalte einen Verweis auf die Norm DIN 18202, welche sich "indessen ausschliesslich auf den Hochbau" beziehe. Ob der Verweis in der Norm DIN 1045 auf die Norm DIN 18202 im vorliegenden Fall, der unstrittig Tiefbau betrifft, direkt oder analog angewendet werden darf, betrifft im Wesentlichen eine Rechtsfrage (vertragliche Übernahme von Normenwerken) und war deshalb vom Gutachter nicht zu beantworten. Dies gilt auch für die Norm DIN 18203-1. Weiterungen können unterbleiben.