Der Beklagte argumentiert (act. 26 S. 18), bei eine analogen Anwendung der Toleranzen für den Hochbau erachte er vielmehr die Norm DIN 18203 -1 (Toleranzen im Hochbau - Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton) für anwendbar, in welcher die Masstoleranzen für vorgefertigte Teile ergänzend zur DIN Norm 18202 angegeben würden. Der Beklagte stellte folgende Erläuterungs- bzw. Ergänzungsfrage (act. 26 S. 18): "Weshalb verweist der Gutachter auf die Norm DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau - Bauwerke) und nicht auf die Norm DIN 18203-1 (Toleranzen im Hochbau - Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton)?"