Die Frage des Beklagten an den Gutachter hatte gelautet: "Entsprechen die von der Klägerin (den Klägerinnen) versetzten Betonfertigteile den zwischen den Parteien vereinbarten technischen Regelungen und den anerkannten Regeln der Technik (EN 206-1 und DIN 1045)?" - 21 - Der Gutachter antwortete: "Bezüglich den nachträglich prüfbaren Normenanforderungen ja. Gemäss Protokoll der ARGE A._____ 'Mängel Fertigteil …' vom 10.08.2011 wurde von den Parteien eine Masstoleranz von 2 mm an den Fertigteilen vereinbart. Die Masstoleranz von +/- 2 mm ist gemäss den durchgeführten Vermessungen nicht eingehalten."